- Artikel-Nr.: 59410
- Hersteller-Artikel-Nr.: 59410
Produkt-Vorteile im Überblick
- Sicherer Kauf auf Rechnung
- Professionelle Beratung
BT 11 – Entfernen von FloorFlexPlatten / Vinyl-Asbestplatten
• Handspachtel
• Schere (Handwerker)
• Cutter Messer
• Gloria Tukan Drucksprühgerät 1,5 L
• Pril Spülmittel
• enviro Dustkiller 1430 H + Asbest
• Hawetol Extra - Restfaserbindemittel 10 Liter
• enviro Warn-Aufkleber "Asbestfasern"
Optionales Verbrauchsmaterial: Abdeckfolie, Tape, FFP2-Masken, Füßlinge, Foliensäcke, Karton, Putztücher, Anzug, Handschuhe
Hintergrundinformationen zum BT11 Verfahren:
DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664): Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519
BT 11: Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 (auch Flexplatten genannt)
1 Anwendungsbereich
Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (sogenannte Flexplatten) auf Bitumenkleber mittels Handspachtel.
2 Organisatorische Maßnahmen
- Benennung einer sachkundigen verantwortlichen Person nach TRGS 519 Nr. 5.1
- Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nr. 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Prüfung durch den sachkundigen Verantwortlichen, dass Bitumenkleber vorliegt
- Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
- Handspachtel
- Schere, Messer, Klebeband
- Sprühgerät (Gartenspritze mit entspanntem Wasser, Tenside)
- gemäß TRGS 519 geeigneter bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Nr. 7.3 Abs. 6 TRGS 519)
Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschalteten Bereichen (sogenannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann
- geeignete, sicher verschließbare und gemäß Nr. 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter (ausreichend feste Kunststoffsäcke und Kartons) zur staubdichten Verpackung der Platten, Bruchstücke und Abfälle
- Abdeckfolien
- Reinigungstücher/-mittel
- Arbeitsraumabsperrung / Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot
- Haftdispersion zur Restfaserbindung
- Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
4 Arbeitsausführung
- Entfernen aller beweglichen Einrichtungen, wie Möbel, Teppiche, Gardinen, Wandbilder und dergleichen
- Unbewegliche Einrichtungsgegenstände, z.B. Heizkörper, Einbaumöbel, mit Folie abdecken bzw. abkleben
- Türen/Fenster schließen
- Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot anbringen
- Boden abschnittsweise befeuchten, Platten mit Handspachtel möglichst bruchfrei abheben und während des Abhebens mit entspanntem Wasser untersprühen (nebeln)
- Keine Stripper, keine Bodenlegerschaber verwenden
- Ausgebaute Platten in Plastiksack (Dicke > 0,2 mm) einsammeln, Sack zur Zweifachverpackung in gekennzeichneten Karton stellen. Keine größeren Verpackungsgewichte als 25 kg bilden
- Anhaftende Belagsreste mit dem Handspachtel abstoßen, lose Reste aufsaugen
- Werkzeug mit feuchtem Lappen reinigen, Lappen in den Abfallsack geben, anschließend Werkzeug nochmals im Freien mit Wasser reinigen
- Abfallsack und Karton mit Klebeband staubdicht verschließen, verpackten Abfall in Transportbehälter (z.B. Container, Big-Bags) einlagern
- Boden nach oberflächlicher Abtrocknung mit K1 (bzw. H) -Staubsauger5 absaugen; sonstige Oberflächen ebenfalls absaugen oder feucht wischen
- Boden anschließend mit Haftdispersion zur Restfaserbindung einstreichen
5 Entsorgung
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Abnahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblattes "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
6 Verhalten bei Störungen
Muß beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.
Quelle und Copyright BT11 Beschreibung: DGUV
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