neue TRGS 519 - die wichtigsten Ergänzungen auf einen Blick

Die wichtigsten Ergänzungen:

- Mit der Zusammenfassung der Arbeiten an Putzen-Farben-Spachtelmassen (PSF) in eine Exposition-Risiko-Matrix soll eine Vereinfachung der Risikoabschätzung und damit der Gefährdungsbeurteilung erreicht werden

- Luftreiniger mit min. Staubklasse M sollen bei Arbeiten an PSF als zusätzliche, flankierende Maßnahme eingesetzt werden

- Für einzelne emissionsarmen Verfahren soll keine sachkundige aufsichtführende Person notwendig sein, bei diesen Verfahren reicht die Qualifikation nach TRGS 519 Anlage aus (Qualifikationsmodul 1E; kurz Q1E). 

Voraussetzungen:

  • Das emissionsarme Verfahren nach DGUV Information 201-012 lässt ausdrücklich in der Verfahrensbeschreibung eine aufsichtführende Person nach Q1E zu
  • In der Verfahrensbeschreibung des emissionsarmen Verfahren sind die Dauer der Einweisung auf das Verfahren festgelegt
  • Teilnahme des zukünftigen Aufsichtsführenden an dem Qualifikationsmodul 1E mit etwa 16 Lehreinheiten (LE) a. 45 Minuten
    - Theoriemodul: 10 LE (Theorie von mindestens 5 Lehreinheiten, welche auch in einem Online-Lehrgang vermittelt werden kann + Praxis von mindestens 5 Lehreinheiten)
    - Praxismodul: ca. 6 LE für die jeweils einzelne emissionsarme Verfahren (werden mehrere emissionsarme Verfahren eingesetzt, muss für jedes emissionsarme Verfahren zusätzlich eingewiesen werden).

Diese Änderung wird 6 Monate nach Veröffentlichung der Neuerungen aktiv (also ab Ende März 2020)

ASUP wird das Theoriemodul zeitnah anbieten.

Für die emissionsarmen Verfahren nach DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664) BT 40; BT 43 und BT 44 (ENVIRO Fräsverfahren) wird auch weiterhin die aufsichtsführende Person über die  Sachkunde nach TRGS 519, mindestens Anlage 4, verfügen. Die praktische Unterweisung  darf auch weiterhin ausschließlich ASUP durchführen (so ist es auch in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen vermerkt).


Die gesamte, neugefasste TRGS 519 ist hier zu finden: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-519.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Änderungen der TRGS 519 sind hier zusammengefasst: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-519-Aenderungen-2.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die aktuellen Ergänzungen zu den emissionsarmen Verfahren sind hier zu finden: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp

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