Begriffserklärung Atemschutz nach DGUV Regel 112-190
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Der AGW gilt nicht für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe.
Atemanschluss ist der Teil eines Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Benutzer eines Atemschutzgerätes herstellt.
Atemluft ist die zum Atmen geeignete Luft. Für komprimierte Atemluft siehe auch DIN EN 12 021.
Atemminutenvolumen ist das Luftvolumen, das in einer Minute veratmet wird.
Atemschutzgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen.
Atemschutzanzug ist ein Anzug, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise umschließt und über eine Atemluftversorgung den Gerätträger direkt aus dem Anzug mit Atemluft versorgt. Er stellt somit den Atemanschluss dar. In den relevanten Normen wird dieser als Schutzkleidung oder Anzug bezeichnet.
Belastende Atemschutzgeräte sind Geräte, bei deren Benutzung die „Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 ‚Atemschutzgeräte‘“ zu berücksichtigen sind.
Betriebsmäßige Benutzung ist der arbeitstägliche Gebrauch eines Atemschutzgerätes von mehr als 30 Minuten.
CMR-Stoffe (cancerogenic, mutagenic, toxic for reproduction) sind krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe und Zubereitungen gemäß § 3 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).
Erholungsdauer ist der Zeitraum zwischen zwei fortwährenden Benutzungen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus.
Enzyme sind Substanzen, in der Regel Proteine (oder Eiweiße), die hocheffizient und spezifisch als biologische Katalysatoren wirken.
Fluchtgeräte (Selbstretter und Fluchtfiltergeräte) sind Atemschutzgeräte, die im Gefahrenfalle ausschließlich zur Selbstrettung eingesetzt werden. Sie dürfen nicht zur Arbeit benutzt werden.
Gebrauch pro Schicht ist die Häufigkeit des Gebrauchs eines Atemschutzgerätes bei maximaler Tragedauer während einer Arbeitsschicht.
Gebrauch ist jegliche Benutzung, bei der eine Verbindung zwischen dem Gerätträger und dem Atemanschluss hergestellt wird.
Gerätträger ist der Benutzer eines Atemschutzgerätes.
Grenzwert (GW) ist die höchst zulässige Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre.
Grenzwerte unterliegen aufgrund wissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse einer ständigen Anpassung. Sie sind z.B. zu finden im technischen Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung (TRGS 900 etc.), in EU-Richtlinien (98/24/EG, 2004/37/EG, 2003/18/EG etc.).
Luftgetragene biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren), die als freie Erreger oder an Staub oder Töpfchen gebunden durch den Atemtrakt aufgenommen werden und Krankheiten verursachen können.
Mehrfachgebrauch ist der wiederholte Gebrauch eines Atemschutzgerätes durch den Gerätträger während einer Arbeitsschicht.
Schadstoffe sind Gefahrstoffe laut Gefahrstoffverordnung, radioaktive Stoffe, biologische Arbeitsstoffe und Enzyme, soweit sie als Gase, Dämpfe oder luftgetragene Partikel vorliegen.
Schichten pro Woche bedeutet die Anzahl der Arbeitsschichten während einer Arbeitswoche bei Gebrauch eines Atemschutzgerätes unter maximaler Ausnutzung der Einsätze pro Arbeitsschicht.
Schutzanzüge sind PSA, die den Körper vor Gefährdungen schützen, aber keine Atemschutzfunktion aufweisen. Sie werden in Kombination mit Atemschutzgeräten benutzt und stellen keinen Atemanschluss dar (siehe auch „Atemschutzanzug“).
Schutzanzüge mit Hitzestress verringerten Eigenschaften sind PSA, die beim Gebrauch einen geringeren Hitzestress verursachen und den Körper vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen.
Schutzanzüge ohne Ventilation sind gas- und flüssigkeitsdichte PSA, die den Träger vollständig von der Umgebungsatmosphäre trennen und dadurch auch den Wärmetransport vom Körper verhindern, z.B. schwere Chemikalienschutzanzüge.
Schutzanzüge mit Ventilation sind zwangsbelüftete PSA, die den Träger vor der Einwirkung flüssiger und fester Schadstoffe in der Umgebungsatmosphäre schützen und dabei den Wärmetransport vom Körper einschränken.
Ständige Maßnahme ist die betriebsmäßige Benutzung von Atemschutzgeräten, wenn durch ein Arbeitsverfahren atembare Schadstoffe freigesetzt werden.
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.
Totraum ist der Bereich von Atemanschlüssen, in dem sich durch Ausatmen die Atemluft mit Kohlenstoffdioxid anreichert und wieder eingeatmet wird.
Tragedauer ist der Zeitraum fortwährenden Gebrauchs einer PSA.
Umgebungsatmosphäre ist die Atmosphäre, die den Menschen umgibt.
Wiederbenutzung ist der wiederholte Gebrauch eines Atemschutzgerätes über eine Arbeitsschicht hinaus, einschließlich der Zwischenlagerungen, des Mitführens etc.
Quelle: (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-190.pdf)