Aktuelle Corona-Regelungen für Schulungen
Für die Teilnahme an unseren Lehrgängen mit Beginn ab dem 01.09.2021 gilt bis auf Widerruf folgendes:
- Teilnahme an den Lehrgängen nur durch 3G-Nachweis: geimpft, genesen oder getestet.
- Bei den Tests werden nur noch Tests von Teststationen oder PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 48 Stunden sind.
- Selbsttests werden nicht mehr anerkannt.
- Bei einem positiven Test darf nicht mehr am Lehrgang teilgenommen werden. Die bis dahin teilgenommene Lehrgangszeit kann auf eine spätere Teilnahme des Teilnehmers/der Teilnehmerin angerechnet werden.
Damit müssen Lehrgangsteilnehmer*innen bei Lehrgängen über mehrere Tage auch mindestens alle zwei Tage getestet werden! Das ergibt sich aus den Corona-Verordnungen der Länder!