Nach genau 21 Jahren liegt eine Neufassung der damaligen BGI 664, jetzt DGUV Information 201-012, vor. Neben den Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Vorgaben (z.B. des Akzeptanzrisikos), findet sich auch eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen zur Anerkennung von emissionsarmen Verfahren.